§ 1 Allgemeines,
Geltungsbereich
1.1 Allen
Vertragsabschlüssen, Lieferungen, und sonstigen Leistungen liegen die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen der FNH media KG ("FNH"), vertreten
durch ihren jeweiligen Geschäftsführer, zugrunde. Die Leistungen der FNH werden
jeweils erbracht auf der Grundlage
- des
jeweils geschlossenen Einzelvertrages,
- der
jeweils maßgeblichen Produktbeschreibung,
- der
jeweils angewendeten Service-Level-Vereinbarung,
- evtl.
weiterer besonderer Geschäftsbedingungen,
- der
folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Bei evtl.
Widersprüchen zwischen den unter Ziff. 1.1
aufgeführten Vertragsdokumenten gelten diese in der dort vorgegebenen
Reihenfolge.
2. Die Geschäftsbedingungen der
FNH gelten ausschließlich; entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt,
auch wenn FNH ihnen nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Die unter Ziff. 1.1 aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn die FNH in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung
an den Vertragspartner vorbehaltlos ausführt.
3. Alle Vereinbarungen, die
zwischen FNH und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Das gilt
auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
4. Unter Ziff.
1.1 genannte Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
5. Soweit aus der
Produktbeschreibung nichts anderes hervorgeht, richten sich alle Angebote und
Produkte an gewerbliche Abnehmer.
6. Der
Vertragspartner ist verpflichtet, seine Daten bei Vertragsschluss vollständig
und richtig anzugeben. Jede Änderung in den betreffenden Daten hat er
schriftlich anzuzeigen. Unsere Mitteilungen an den Vertragspartner erfolgen
regelmäßig per E-Mail. FNH darf die zuletzt mitgeteilten Daten verwenden, ohne
dass der Vertragspartner sich wegen zwischenzeitlich geänderter Daten darauf
berufen kann, eine Mitteilung nicht erhalten zu haben.
7. FNH ist
berechtigt, seine Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner
hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner
den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
§ 2 Angebot - Preise -
Zahlungsbedingungen
1. Alle
Angebote sind freibleibend.
2. Eine Bestellung im Sinne
eines Angebotes gemäß § 145 BGB kann FNH innerhalb von 4 Wochen annehmen. Der
Vertrag kommt zustande, wenn FNH mit der Durchführung der Leistung beginnt oder
dies durch eine entsprechende Mitteilung (Auftragsbestätigung /
Anschaltungsmitteilung / Zusendung der Login-Daten) dem Vertragspartner angezeigt wird. Diese
Mitteilung kann auch per E-Mail übermittelt werden.
2a. Bei
elektronischen Bestellungen per Internet bestätigen wir den Zugang von
Bestellungen automatisch. Diese Zugangsbestätigung stellt keine Annahme im
Sinne von Ziffer 2 dar.
3. Die gesetzliche
Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen, sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen. Sollte in Einzelfällen der Endpreis (inkl. MwSt.) angegeben sein,
so gilt dieser.
4. Der Abzug von Skonto bedarf
besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Bei Dauerleistungen oder vertragsbasierenden Dienstleistungen gewährt FNH generell
kein Skonto.
5. Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto
(ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt
der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist FNH berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.
6. Aufrechnungsrechte stehen
dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Zahlungsanweisungen, Schecks
oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, und zwar unter Berechnung aller
Einziehungs- und Diskontspesen. Sie gelten erst mit Einlösung der Zahlung.
Handelt es sich bei den von FNH gelieferten Produkten um Warengüter, verbleiben
diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von FNH.
8. Sind Teilzahlungen
vereinbart, wird die gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf die Fälligkeit
etwaiger Wechsel - sofort zur Zahlung fällig, wenn
a) der Auftraggeber,
der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei
aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in
Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens
1/10 des Kaufpreises beträgt.
b) der Auftraggeber, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist,
mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über
sein Vermögen die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt worden
ist.
9. Verschlechtert sich die
Vermögenslage des Vertragspartners nach Vertragsabschluß dergestalt, daß eine Befriedigung der Ansprüche aus dem Vertrag
gefährdet erscheint, hat FNH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, es sei
denn, der Vertragspartner leistet innerhalb angemessener Frist ausreichende
Sicherheit oder volle Vorauszahlung. Gleiches gilt auch, wenn der Vertragspartner
den Eindruck erweckt, daß eine ausreichende
Liquidität zur Befriedigung der Ansprüche aus dem laufenden Vertrag nicht mehr
gegeben ist. Dies kann auch durch anhaltenden Zahlungsverzug oder nicht
eingehaltenen Ratenzahlungsvereinbarungen erfolgen.
10. Soweit aus dem Vertrag und
der Produktbeschreibung nichts anderes hervorgeht, erfolgt die Abrechnung
monatlich. Der Preisgestaltung von FNH liegt ein rationelles Inkasso zugrunde,
daher erfolgt die Zahlung des Vertragspartners grundsätzlich per Bankeinzug.
Für Zahlungen, die nicht im Einzugsverfahren durchgeführt werden, wird aufgrund
des erhöhten Buchhaltungsaufwandes eine Aufwandspauschale von € 20,- erhoben. FNH
behält sich das Recht vor, für den Fall der Rückgabe einer Lastschrift eine
Bearbeitungsgebühr von € 20,- neben den entstehenden Bankspesen zu erheben.
Sollte in Einzelfällen eine andere Zahlungsart als das Lastschriftverfahren als
vertragliche Grundlage vereinbart worden sein, so wird keine Aufwandspauschale
erhoben. Sollte ein Zahlungsrückstand von mehr als 1/3 des offenen
Gesamtbetrages eintreten, so ist FNH berechtigt, anstehende, noch zu
erbringende Lieferungen und Leistungen auszusetzen, bis die offenen Beträge
beglichen sind. Das Risiko hieraus entstehender wirtschaftlicher Nachteile geht
zu Lasten des Vertragspartners. Die Fälligkeit und das Inkasso offener Forderungen
bleiben hiervon unberührt.
11. Bei anhaltendem
Zahlungsverzug des Vertragspartners behält sich FNH das Recht vor, laufende
Dienste und Leistungen zu sperren oder vorübergehend unbenutzbar zu machen,
solange der Vertragspartner nicht seine Zahlungsbereitschaft signalisiert. Dies
hat durch geeignete Nachweise zu erfolgen, beispielsweise eine Teilzahlung zu
wenigstens 1/3 des offenen Gesamtbetrages, oder eine von der Bank beglaubigte
Kopie des Überweisungsträgers. Das Risiko hieraus entstehender wirtschaftlicher
oder anderer Nachteile aufgrund von nicht erreichbaren Diensten geht zu Lasten
des Vertragspartners.
12. FNH behält sich das Recht
vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. FNH ist
ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern, wenn die Verhältnismäßigkeit
zwischen Erbringung der Leistung und dem Kostenaufwand hierfür nicht mehr
gegeben ist.
13. FNH behält sich bei den
laufenden Dienstleistungen (Dauerleistungen) eine Anpassung der Preise auf
Basis einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation vor, die von der allgemeinen
Kostenentwicklung und im Besonderen von der künftigen Preisentwicklung in den
Kernbereichen Energie, Telekommunikation und Facility
Services abhängig ist. Preisänderungen werden mit angemessener Frist
angekündigt. Sollte der Vertragspartner mit einer Preisänderung nicht
einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, mit einer Frist von einem Monat
jeweils zum Monatsende das Vertragsverhältnis vorzeitig durch schriftliche
Kündigung zu beenden.
14. Die
Angebote von FNH unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und
Speicherplatz. Für den Fall, daß die Beschränkungen
überschritten werden, ist FNH berechtigt, einen angemessenen Vorschuß zu verlangen.
15. Soweit aus der
Leistungsbeschreibung und den weiteren Dokumenten unter §1, Ziff.
1.1 nichts anderes hervorgeht, schließen die Preise keine Supportleistungen
ein. Nimmt der Vertragspartner technische Supportleistungen in Anspruch, so
werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet.
§ 3 Datensicherheit
1. Der Vertragspartner
stellt die FNH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen
Daten frei. Soweit Daten an Server der FNH - gleich in welcher Form -
übermittelt werden, stellt der Vertragspartner Sicherheitskopien her. Die
Server der FNH werden regelmäßig gesichert. Für den möglichen Fall eines
Datenverlustes wird der Vertragspartner ungeachtet dessen die betreffenden
Datenbestände nochmals unentgeltlich an FNH übermitteln.
2. Der Vertragspartner
erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist
verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des
Passwortes resultiert. Dem Vertragspartner ist bekannt, daß
für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte
Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Vertragspartner in Kauf. Der Vertragspartner
hat jederzeit die Möglichkeit, im Verdachtsfall ein neues Kennwort anzufordern.
§ 4
Leistungsbeschreibung
1. Der
Umfang und die Beschaffenheit der von FNH zu erbringenden Leistungen sind in
den unter §1, Ziff. 1.1 aufgeführten Dokumente -
insbesondere Einzelvertrag, Produktbeschreibung, Service-Level-Vereinbarung -
festgelegt.
2. Zusatzbedingungen werden
Bestandteil des Vertrages, sofern sie als besondere Geschäftsbedingungen im
jeweiligen Einzelvertrag enthalten sind.
3. FNH erbringt außerdem
weitere Leistungen nach Maßgabe ihrer Angebote bzw. nach Maßgabe eines
Angebotes, welches der Vertragspartner vor Vertragsabschluß oder
Auftragserteilung erhalten hat.
4. Mit der Annahme des
Auftrages und der Bereitstellung / Leistung
der angebotenen Dienste kommt ein Vertrag über die Nutzung der
Leistungen von FNH zustande (vgl. auch §1, Ziff.
2.2). Dieser wird gemäß geltender Preisliste abgerechnet.
Besonderes für Domaindienste:
Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem
automatisierten Verfahren, jedoch ohne Gewähr, an die jeweiligen
Registrierungsstellen weitergeleitet. Der Vertragspartner kann von einer
tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch die
zuständige NIC bestätigt ist.
Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten
Domainnamen ist seitens der FNH ausgeschlossen. Der Vertragspartner akzeptiert
die jeweils geltenden Vertragsbedingungen und Registrierungsbestimmungen bzw.
Vergaberichtlinien der betreffenden NIC's. Im Übrigen
gelten für .de-domains die Vergaberichtlinien der
DENIC. Der Vertragspartner stellt
eigenverantwortlich sicher, daß die beantragte Domain
frei von Rechten Dritter ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
1. Mit der
Übermittlung von Daten stellt der Vertragspartner uns von jeglicher Haftung für
den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in
ihren Rechten verletzt.
2. Der Vertragspartner ist
insbesondere verpflichtet, die Dienste der FNH nicht mißbräuchlich
zu nutzen,
a) keine Informationsangebote mit rechts- oder
sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu
übermitteln, die i. S. d. §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhaß
anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, i. S. d. § 184 StGB pornographisch
sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich
schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen der
FNH schädigen können; oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen,
b) die Leitungs- und Kommunikationsnetze der FNH nicht zu terroristischen,
rechtsradikalen, oder die Sicherheit eines Landes bedrohenden Zwecken zu
nutzen,
c) Messaging-Gateways oder Server
der FNH nicht zu Zwecken der Verbreitung von unverlangt eingesendeter elektronischer
Werbung („Spam“) zu nutzen.
3. Eine Obliegenheitsverletzung
berechtigt FNH zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung. Eine fristlose
Kündigung bedeutet die sofortige Sperrung aller bezogenen Dienstleistungen.
4. Der Vertragspartner erklärt
sich daher bereits jetzt damit einverstanden, daß die
FNH berechtigt ist, den Zugang für den Fall zu sperren, daß
gegen sie Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden.
5. Für bestimmte Netzdienste,
die FNH erbringt, ist es vonnöten, daß der Vertragspartner
sich verpflichtet:
- den Zugang zu der beim Vertragspartner untergestellter
Hardware, die durch FNH im Rahmen eines Service Vertrages gewartet und
betrieben wird, innerhalb normaler Bürozeiten (9.00-17.00h) zu gewährleisten
und Technikern von FNH den Zutritt zu gewähren
- die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb
und die Instandhaltung des Router-Anschlusses sowie
den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung
auf eigene Kosten bereitzustellen
- die Anschalteinrichtung (bei Routerzugängen)
ständig betriebsbereit zu halten
- für den von ihm gewünschten international routbaren IP-Adreßraum gemäß den
jeweils gültigen Bestimmungen des Reseaux IP Europeens Network Coordination Centre (RIPE NCC) rechtzeitig eine
Dokumentation zur Verfügung zu stellen (z.B. bei Router
bzw. Standleitungsanbindungen)
- nach Beendigung des Vertragsverhältnisses den IP-Adreßraum nicht weiter zu nutzen
6. Der Vertragspartner
verpflichtet sich ferner, FNH im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen
Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Vertragspartners
oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen
beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 6 Vertragsdauer,
Kündigungsbestimmungen
1. Der
jeweilige Einzelvertrag wird für eine unbestimmte Dauer geschlossen. Sofern aus
dem Einzelvertrag nichts anderes hervorgeht, verlängert sich der Vertrag
automatisch nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils die gleiche Periode,
wenn nicht 30 Tage vor Laufzeitende eine schriftliche
Kündigung einer der Vertragspartner vorliegt. Er kann von beiden
Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Vertragsende,
erstmalig jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit, gekündigt werden.
2. Wurde der Vertrag auf
schriftlichem Wege geschlossen, muß die Kündigung ebenfalls
schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail können in diesem Fall nicht
akzeptiert werden. Wurde der Vertrag per Fax, E-Mail oder einem anderen
elektronischen Medium geschlossen (z.B. Online-Shop), genügt die Kündigung per
Fax oder E-Mail.
§ 7 Haftung, Schadensersatzansprüche
1. Wir
garantieren eine sehr hohe Verfügbarkeit und Qualität unserer Netzdienste.
Betriebszeiten können jedoch für Wartungsarbeiten verwendet werden. Soweit
technisch machbar, werden Wartungsarbeiten zwischen 1 und 7 Uhr früh
durchgeführt und vorher angekündigt. Die genauen Verfügbarkeitszusagen gehen
aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. der Produktbeschreibung hervor.
2. FNH kann keine Gewähr
übernehmen für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und für
Ereignisse, die die Leistung der FNH wesentlich erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, der Ausfall der Energieversorgung bei Vorlieferanten, der Ausfall
der Kommunikationsnetze und Gateways im Bereich der
Dienste der Deutsche Telekom AG sowie weiteren vertraglich verbundenen Carrier-Unternehmen, auch wenn sie bei Lieferanten oder
Unterauftragnehmern von FNH oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern
eintreten.
3. Für sämtliche Schäden, die
von FNH oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt werden, haftet
FNH in voller Höhe.
4. Weiterhin haftet FNH für
Erfüllungsgehilfen, die nicht zu ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden
Angestellten zählen, nur, wenn diese eine vertragswesentliche Pflicht
schuldhaft verletzen. In diesem Fall ist die Haftung von FNH auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5. Im Übrigen ist die Haftung
von FNH auf den Auftragswert begrenzt.
6. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften
bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 8 Datenschutz
1. Der Vertragspartner
erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und
andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen
(z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Up- und Downloads), vom
Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit
dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und gesetzlicher sowie regulatorischer Pflichten erforderlich ist. Die erhobenen Nutzungsdaten
verarbeitet und nutzt FNH in anonymisierter Form auch zur Beratung seiner Kunden,
zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten
Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. FNH wird diese Daten ohne das
Einverständnis des Vertragspartners nicht an Dritte weiterleiten. Der Vertragspartner
kann außerdem einer Nutzung seiner Daten außerhalb des Vertragsverhältnisses widersprechen.
2. FNH verpflichtet sich, dem
Vertragspartner auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand,
soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. FNH
wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Vertragspartners
ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit
nicht, als FNH gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen
Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte
technische Normen dies vorsehen und der Vertragspartner nicht widerspricht.
§ 9 Widerruf, Erfüllungsort,
Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Private Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von
zwei Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerrufen. Das Widerrufsrecht
erlischt, wenn FNH mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der
Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an FNH. Der Widerruf kann ohne Angabe
von Gründen erfolgen. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Diese unwirksame
Bestimmung ist durch eine gleichwertige Regelung zu ersetzen. Die FNH ist
berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an
Rechtsnachfolger zu übertragen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf,
soweit nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf das
Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.